Natürliche Personen dürfen in Österreich künftig bis zu 12.500 Kilowatt Solarstrom einspeisen und müssen dafür keinen Einkommensteuer entrichten, wenn die Engpassleistung ihrer Anlagen die 25 Kilowatt nicht überschreitet. Dies sieht das novellierte Gesetz vor, was am kürzlich beschlossen wurde.In Österreich ist ein neues Einkommensteuergesetz beschlossen worden, was steuerliche Änderungen für private Photovoltaik-Anlagenbetreiber vorsieht. So werden künftig die Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 Kilowattstunden Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen von der Einkommensteuer ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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