Die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft kritisiert, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung Denkmalschutz Vorrang vor Photovoltaik hat und dadurch viele Anlagen nicht realisiert werden können. Jüngst hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt wieder in diesem Sinne geurteilt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat in einem neuen Urteil einem Eigentümer eine Photovoltaik-Anlage auf einem denkmalgeschütztem Dach verwehrt. Laut der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat im Rahmen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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