Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft, das deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern dazu verpflichtet, entlang ihrer Lieferketten für die Einhaltung von Menschenrechten und bestimmter Umweltpflichten zu sorgen, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV). Bildquelle: Shutterstock.com Um ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen,...Den vollständigen Artikel lesen ...
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