Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Fest steht jedoch, dass der Bundesgerichtshof den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht Nürnberg-Fürth zurückverwiesen hat. Das Brisante an dem Verfahren, es ist ein ehemaliger Kommunalpolitiker involviert und es um mögliche Steuerumgehung von mehreren Millionen Euro geht.Seit September 2018 gibt es in der EU keine Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle oder Mindestpreise mehr auf die Importe von kristallinen Solarmodulen aus China. Fünf Jahre galt zuvor das Untertaking und dabei gab es immer wieder Versuche, dieses zu umgehen. Dies mündete ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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