Die Eckpunkte von Bund und Ländern sehen vor, dass die Abschöpfung rückwirkend ab dem 1. September erfolgen soll. Der sogenannte Treppenansatz mit technologiespezifischen Erlösobergrenzen soll erhalten bleiben, wovon jeweils 90 Prozent der Mehrerlöse einkassiert werden.Nach dem Bekanntwerden des ersten Konzepts aus dem Bundeswirtschaftsministerium, wie die Mehrerlöse der Kraftwerksbetreiber am Strommarkt abgeschöpft werden sollen, herrschte Aufruhr. Schnell kamen Gutachten heraus, die eine rechtliche Zulässigkeit der Abschöpfung in Frage stellte, zumal sie rückwirkend zum 1. März am Spotmarkt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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