Das Bundeskabinett hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Strompreisbremse verständigt. Bürger:innen und Unternehmen sollen von einem Preisdeckel profitieren. Zur Refinanzierung will der Bund Zufallsgewinne im Strommarkt abschöpfen. Der Gesetzentwurf zur Strompreisbremse legt fest, dass die Regelung vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2024 gilt. Der Bund will damit den Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30 000 kWh pro Jahr auf ...Den vollständigen Artikel lesen ...