Wer Fördermittel aus dem Energiewende-Programm "progres.nrw" beantragt und angibt, noch keinen Vertrag unterzeichnet zu haben, darf dies auch nicht tun, bevor die Zusage des Landes vorliegt. Sonst darf das Land eine Rückzahlung der Förderung fordern. Dass es korrekt war, eine Rückzahlung der Förderung zu fodern, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gerade für einen konkreten Fall entschieden. Die Kölner Kläger hatten über progres.nrw eine Förderung für einen Solar-Eis-Speicher in einem ...Den vollständigen Artikel lesen ...