Die jüngste Änderung im Städtebaurecht bezieht sich auch auf das EEG - die Clearingstelle EEG hat sie bereits in ihre Online-Arbeitsausgabe übernommen. Das "Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht" wurde am 4. Januar beschlossen und am 11. Januar verkündet. Es beinhaltet Änderungen am Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung, am Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und auch am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Diese gelten ...Den vollständigen Artikel lesen ...