Die Bundesnetzagentur hat die Gebotshöchstwerte in den Ausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik-Aufdachanlagen angehoben. Dies ist laut den Branchenverbänden auch für Bioenergie notwendig. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) ermächtigt und verpflichtet die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Gebotshöchstwerte der Ausschreibungen zu erhöhen, wenn diese nachweislich zu niedrig sind. Anlässlich der in Kürze anstehenden ersten Ausschreibung für Biomasse im Jahr 2023 fordern die Bioenergieverbände ...Den vollständigen Artikel lesen ...