Seit dem 1. Januar 2023 gilt unter bestimmten Bedingungen der Umsatzsteuersatz von Null Prozent auf Photovoltaikanlagen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) erklärt Fragen zum korrekten Umgang mit der neuen Rechtslage auf einer FAQ-Seite im Internet. Mit "FAQ umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen" ist der Beitrag überschrieben, den das Ministerium nach eigener Aussage bei Bedarf laufend ergänzen will. FAQ bedeutet Frequently asked Questions, häufig gestellte ...Den vollständigen Artikel lesen ...