Zur Umsetzung der EU-Notfallverordnung sind Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz notwendig. Dafür hat die Bundesregierung nun eine so genannte Formulierungshilfe beschlossen. Die Bundesregierung will die Verfahren zum Ausbau von Windenergie an Land, Windenergie auf See sowie für Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze deutlich beschleunigen. Dazu hat das Bundeskabinett den von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert ...Den vollständigen Artikel lesen ...