Vermögenverwalter und Trustees brauchen seit dem Inkrafttreten des Finanzinstitutsgesetzes am 1. Januar 2020 eine Finma-Bewilligung.
Bern - Nach Ablauf der dreijährigen Übergangsfrist Ende Dezember sind bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma noch über 1000 Gesuche von Vermögenverwaltern und Trustees hängig. Diese brauchen seit dem Inkrafttreten des Finanzinstitutsgesetzes am 1. Januar 2020 eine Finma-Bewilligung. Ende Dezember 2022 ist nun die Übergangsfrist von drei Jahren für bestehende Vermögensverwalter und...Den vollständigen Artikel lesen ...
Bern - Nach Ablauf der dreijährigen Übergangsfrist Ende Dezember sind bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma noch über 1000 Gesuche von Vermögenverwaltern und Trustees hängig. Diese brauchen seit dem Inkrafttreten des Finanzinstitutsgesetzes am 1. Januar 2020 eine Finma-Bewilligung. Ende Dezember 2022 ist nun die Übergangsfrist von drei Jahren für bestehende Vermögensverwalter und...Den vollständigen Artikel lesen ...