Grundsätzlich werden im neuen Aktienrecht die Aktionärs- und Minderheitsrechte gestärkt und deren Ausübung erleichtert.
Das neue Aktienrecht ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. In diesem Teil der OBT-Beitragsserie zum neuen Aktienrecht werden die Aktionärsrechte behandelt und aufgezeigt, welche neuen Möglichkeiten für die Durchführung von Generalversammlungen und die Beschlussfassung in Zukunft das Gesetz bietet. Grundsätzlich werden im neuen Aktienrecht die Aktionärs- und Minderheitsrechte gestärkt und deren...Den vollständigen Artikel lesen ...
Das neue Aktienrecht ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. In diesem Teil der OBT-Beitragsserie zum neuen Aktienrecht werden die Aktionärsrechte behandelt und aufgezeigt, welche neuen Möglichkeiten für die Durchführung von Generalversammlungen und die Beschlussfassung in Zukunft das Gesetz bietet. Grundsätzlich werden im neuen Aktienrecht die Aktionärs- und Minderheitsrechte gestärkt und deren...Den vollständigen Artikel lesen ...