Staatsanwälte können in der Schweiz ohne richterliche Bewilligung auf E-Mails von Verdächtigen zugreifen. Diese können sich nur mit einem Antrag auf Siegelung wehren - im Nachhinein.
Bern - Staatsanwälte können in der Schweiz ohne richterliche Bewilligung auf E-Mails von Verdächtigen zugreifen. Diese können sich nur mit einem Antrag auf Siegelung wehren - im Nachhinein. Die Swisscom ändert nun die Praxis und will die Siegelung von sich aus prüfen. Swisscom-Sprecher Sepp Huber bestätigte einen Bericht der «NZZ am Sonntag». Mit dem Schritt wolle der Telekomanbieter die Rechte...Den vollständigen Artikel lesen ...
Bern - Staatsanwälte können in der Schweiz ohne richterliche Bewilligung auf E-Mails von Verdächtigen zugreifen. Diese können sich nur mit einem Antrag auf Siegelung wehren - im Nachhinein. Die Swisscom ändert nun die Praxis und will die Siegelung von sich aus prüfen. Swisscom-Sprecher Sepp Huber bestätigte einen Bericht der «NZZ am Sonntag». Mit dem Schritt wolle der Telekomanbieter die Rechte...Den vollständigen Artikel lesen ...