Das Bauministerium hat in Nordrhein-Westfalen mit einem Erlass ab dem 1. Januar die Regeln für den Einbau von Luftwärmepumpen für private Haushalte vereinfacht. Vor allem bei Reihenhäusern sei bisher wegen mangelndem Abstand zum Nachbargrundstück eine Luft-Wärmepumpe oft nicht möglich gewesen, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bis Ende 2022 musste bei Installation einer Luft-Wärmepumpe mindestens ein Abstand von drei Metern zum Nachbargrundstück. Mit ...Den vollständigen Artikel lesen ...