Ein Windenergie-Unternehmen hat seine Untätigkeitsklage gegen die zuständige Genehmigungsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern gewonnen. Denkmalschutz-Bedenken dürfen kein Grund sein, sich um die Entscheidung über die Genehmigung einer Windenergie-Analge zu drücken, so der Tenor der Entscheidung. Der Antrag des Unternehmens hatte dem Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg seit 2020 vollständig vorgelegen. Das Landesamtes für Kultur- und Denkmalpflege (LAKD) erhob Einspruch ...Den vollständigen Artikel lesen ...