Um für mehr Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energien und der Stromnetze zu sorgen haben Bundestag und Bundesrat die Regelungen zur Umsetzung der EU-Notfallverordnung beschlossen. Mit den Regelungen zur Umsetzung der sogenannten EU-Notfallverordnung will der Bund die Verfahren zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze beschleunigen. Gemeinsam mit der Novelle des Raumordnungsgesetzes (ROGÄndG) hat der Gesetzgeber entsprechende Regelungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz, ...Den vollständigen Artikel lesen ...