Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit einem Schreiben die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen erläutert und damit offene Fragen der Branche beantwortet. So sind auch notwendige Erweiterungen von Zählerschränken in die Nullsteuer-Regelung einbezogen worden. Seit 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation vieler Photovoltaik-Anlagen an den Anlagenbetreiber ein Nullsteuer-Satz für die Umsatzsteuer. Diesen hat der Gesetzgeber über das Jahressteuergesetz (JStG) 2022 in das Umsatzsteuergesetz ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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