Betreiber von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken haben sich an das Bundesverfassungsgericht wegen der Erlösabschöpfung gewandt. Die Abschöpfung sei teils höher als die Erlöse. Das Ökostromunternehmen Lichtblick hat gemeinsam mit 25 weiteren Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken Verfassungsbeschwerde gegen die Erlösabschöpfung beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Es handele sich um eine "unzulässige Sonderabgabe", heißt es in der Beschwerdeschrift der Rechtsanwaltssozietät Raue. ...Den vollständigen Artikel lesen ...