
"Wir wollen Streiks nicht verbieten." Für die kritische Infrastruktur brauche es aber klare Regeln, um die Schäden für unbeteiligte Dritte so gering wie möglich zu halten. Zunächst solle ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Wenn das nicht erfolgreich verlaufe, könne gestreikt werden - mit einer viertägigen Ankündigungsfrist und Notfalldiensten, so der Vorschlag.
Connemann beklagte die aktuelle Streik-Rechtsprechung. "Zurzeit ist das Streikrecht in Deutschland ein reines Richterrecht, anders als in vielen anderen europäischen Ländern, in denen es Arbeitskampfgesetze gibt. Damit kommt es zu einem Flickenteppich in Deutschland - abhängig vom jeweiligen Richter", sagte Connemann.
© 2023 dts Nachrichtenagentur