Die vom Gründungsgesetzgeber gewollte Volksbeteiligung ist mit der geringen Aktienanzahl nur für wenige Aktionäre möglich und wäre in der jetzigen Vertrauenskrise so besonders nötig.
Die vom Gründungsgesetzgeber gewollte Volksbeteiligung ist mit der geringen Aktienanzahl nur für wenige Aktionäre möglich und wäre in der jetzigen Vertrauenskrise so besonders nötig. Von Hardy Eckhard Krüger, Vermögensverwalter Das Vertrauen der Bevölkerung in die Finanzwirtschaft und Politik ist zur Zeit angeschlagen. Doch das Volk könnte mit gestalten. Diese Möglichkeit hat der...Den vollständigen Artikel lesen ...
Die vom Gründungsgesetzgeber gewollte Volksbeteiligung ist mit der geringen Aktienanzahl nur für wenige Aktionäre möglich und wäre in der jetzigen Vertrauenskrise so besonders nötig. Von Hardy Eckhard Krüger, Vermögensverwalter Das Vertrauen der Bevölkerung in die Finanzwirtschaft und Politik ist zur Zeit angeschlagen. Doch das Volk könnte mit gestalten. Diese Möglichkeit hat der...Den vollständigen Artikel lesen ...