Seitdem die Bundesnetzagentur die Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen heraufgesetzt hat, steigt das Interesse der Branche merklich. Für Biomethananlagen gab es hingegen keine Gebote. Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Biomasseanlagen sowie für Biomethananlagen zum Gebotstermin 1. April 2023 bekanntgegeben. In Biomasseanlagen wird Biomasse vor Ort zur Stromerzeugung genutzt. Im Unterschied dazu setzt man in Biomethananlagen Biogas zur Stromerzeugung ...Den vollständigen Artikel lesen ...