Das Bundeskabinett einigte sich auf eine Lösung, in der eine entscheidende praktische Hürde aus dem Weg geräumt wird. Wer einen öffentlichen Ladepark betreibt, kann eine Photovoltaik-Anlage zur Versorgung der Ladesäulen nutzen und für den Solarstrom den doppelten Erlös aus der THG-Quote erhalten.Bei den THG-Quoten für Ladestrom wird ab dem kommenden Jahr Ökostrom berücksichtigt. Wer zum Beispiel einen Parkplatz mit Photovoltaik überdachen will oder einen Ladepark an einer Autobahn mit einer Photovoltaik-Anlage unterstützt, wird eine entsprechende Änderung der THG-Quote Regelung begrüßen. Damit ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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