WASHINGTON (dpa-AFX) - Facebook von Meta Platforms, Inc. (META) hat einen schweren Schlag erlitten, da sich der EU-Gerichtshof auf die Seite der Feststellung der deutschen Kartellbehörde aus dem Jahr 2019 stellt, dass das Unternehmen seine Macht in den sozialen Medien missbraucht hat, indem es illegal Daten für gezielte Werbung gesammelt hat.
Nach Angaben der Behörde hat Facebook seine Macht missbraucht, indem es gegen die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung verstoßen hat. Die Behörde erklärte, dass die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen von Facebook zur Erstellung eines Kontos, die eine Anforderung zur Datenerfassung enthalten, keine freie Zustimmung darstelle, da die Kunden keine andere Wahl hätten, als zuzustimmen, wenn sie das soziale Netzwerk nutzen wollten.
Die Agentur suchte Rat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), nachdem Meta argumentiert hatte, dass die deutsche Agentur ihre Befugnisse überschritten habe.
Der EuGH hat am Dienstag entschieden, dass Regulierungsbehörden prüfen dürfen, ob Unternehmen ihre Datenschutzregeln einhalten. Darüber hinaus soll in den kommenden Monaten ein neues EU-Kartellgesetz namens Digital Markets Act in Kraft treten und den Regulierungsbehörden neue Befugnisse zur Förderung des Wettbewerbs im Technologiesektor geben.
Damit war der Weg frei für die deutsche Kartellbehörde, das Bundeskartellamt, Meta daran zu hindern, Personendaten für personalisierte Werbung zu verarbeiten, einschließlich Daten, die über Nutzer auf seinen verschiedenen Plattformen sowie von externen Websites und Apps gesammelt wurden, es sei denn, es erhält die ausdrückliche Erlaubnis der Nutzer.
Die Entscheidung untergräbt das Geschäftsmodell von Meta, das auf dem Verkauf gezielter Werbung beruht, basierend auf den riesigen Datenmengen, die das Unternehmen über seine Nutzer sammelt, wenn sie Meta-Dienste nutzen und im Internet surfen. Dieses Urteil könnte auch die Position anderer Tech-Giganten in der EU gefährden, die ähnliche Datenerfassungsmechanismen einsetzen.
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