Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes sieht vor, dass die CO2-Emissionsklasse ab 1. Dezember 2023 als neues Tarifmerkmal eingeführt wird. Außerdem wird die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) Grundlage für die Zuordnung zur Gewichtsklasse. Mit diesen Schritten können Sie sich schon jetzt auf die Erweiterung...Den vollständigen Artikel lesen ...