Nach einer geplanten EU-Richtlinie müssen künftig Unternehmen im Falle von Umweltaussagen (sogenannten Green Claims) zu ihren Produkten und Dienstleistungen bestimmte Mindeststandards erfüllen. Bevor in Werbemitteln oder anderen Verbraucherinformationen bestimmte Nachhaltigkeits- oder Umweltaussagen getätigt werden, müssen diese im Vorfeld wissenschaftlich belegt werden....Den vollständigen Artikel lesen ...