
Auf die Frage, ob diejenigen, die sich eine Erklärung gespart hätten, nun durch den Service der Finanzämter profitierten, erklärte er: "Die Schätzungen werden rechtskonform erfolgen. Aber sagen wir es mal so: Sie werden nicht unter Wert ausfallen und sich wohl eher im oberen Drittel der Schätzrahmenbreite befinden." Optendrenk geht davon aus, dass die neue Grundsteuer wie geplant ab 2025 erhoben werden kann.
"Ich habe keinen Zweifel, dass der Starttermin zu halten ist. Ab Mitte 2024 werden wir den Kommunen alle Daten zur Verfügung stellen."
© 2023 dts Nachrichtenagentur