Ein Wasserversorger forderte von einem Grundstückseigentümer Geld für eine Wasserleitung vor dem Gelände. Dieser wollte aber gar keinen Anschluss - und muss nun auch nicht zahlen. Die Eigentümer eines Grundstücks im Tecklenburger Land, auf dem eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet worden ist, sind nicht verpflichtet, für die Möglichkeit, das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen, einen Anschlussbeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz NRW zu zahlen. Das erklärt das Oberverwaltungsgericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...