Dem Oberlandesgericht Düsseldorf zufolge hat die Bundesnetzagentur die Netzrenditen für die vierte Regulierungsperiode rechtsfehlerhaft ermittelt. Das ist das Ergebnis von mehreren Musterbeschwerdeverfahren.Die Eigenkapitalverzinsung, welche die Netzbetreiber in der vierten Regulierungsperiode bekommen, hat bereits bei der Festlegung im Jahr 2021 für intensive Diskussionen gesorgt. Damals hatte die Bundesnetzagentur entschieden, dass Gasnetzbetreiber ab dem Jahr 2023 und Stromnetzbetreiber ab dem Jahr 2024 einen Eigenkapitalzins von 5,07 Prozent für Neuanlagen und 3,51 Prozent für Altanlagen erhalten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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