Die Kantone sollen neu einen Mindestbetrag von 3,5 bis 7,5% der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden müssen.
Bern - Die Kantone sollen neu einen Mindestbetrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden müssen. Das haben die Räte entschieden. Der indirekte Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative steht damit. Der Nationalrat ist am Dienstag beim Ausbau der Prämienverbilligungen auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt.Den vollständigen Artikel lesen ...
Bern - Die Kantone sollen neu einen Mindestbetrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden müssen. Das haben die Räte entschieden. Der indirekte Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative steht damit. Der Nationalrat ist am Dienstag beim Ausbau der Prämienverbilligungen auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt.Den vollständigen Artikel lesen ...