Der PV-Branchenverband BSW weist darauf hin, dass die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik auf Dauer angelegt ist. Zuletzt hatten potenzielle Betreiber:innen befürchtet, dass diese Steuerbefreiung ähnlich wie die Umsatzsteuersenkungen für die Gastronomie und für Energielieferungen 2024 endet. Der reduzierte Steuersatz oder auch Nullsteuersatz beim Kauf von Photovoltaik-Anlagen und Stromspeichern soll dauerhaft gültig sein, wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) auf Basis einer Auskunft des ...Den vollständigen Artikel lesen ...