Auch wer 2022 eine Solaranlage gekauft hat, kann die Umsatzsteuer zurückerhalten: indem er die Anlage seinem Unternehmensvermögen zuordnet und sie zeitgleich zum Nullsteuersatz wieder entnimmt. Letztmögliches Datum ist der 2. Oktober 2023.Seit dem 1. Januar 2023 hat die Politik beim Kauf bestimmter Photovoltaik-Anlagen die Umsatzsteuer auf null gesenkt. Doch auch wer im Jahr 2022 eine Photovoltaik-Anlage gekauft hat, kann die damals gezahlte Umsatzsteuer von 19 Prozent auf den Nettokaufpreis zurückerhalten - indem die Anlage bis spätestens 2. Oktober 2023 dem Unternehmensvermögen zugeordnet und ...Den vollständigen Artikel lesen ...