Die Deutsche Umwelthilfe unterstützte die Mieter in ihrer Klage gegen die Hausverwaltung vor dem Amtsgericht Kiel. Diese hatte die Installation des Stecker-Solar-Geräts zunächst unter nicht nachvollziehbaren Vorwänden untersagt. Nun gab sie ihren Widerstand per Anerkenntnisurteil auf.Im August reichten zwei Wohnungsmieter beim Amtsgericht Kiel eine Klage gegen ihre Hausverwaltung "Haus und Grund" ein. Sie hatten zuvor mehrfach die Hausverwaltung um Erlaubnis ersucht, ein Stecker-Solar-Gerät an ihrem Balkon zu installieren. Erstmals war dies im November 2022 der Fall, doch die Hausverwaltung lehnte ...Den vollständigen Artikel lesen ...