Im Zuge der kommenden EU- Richtlinie zu sogenannten Green Claims (u. a. falsche Nachhaltigkeits-Versprechen, irreführende Öko-Werbung, Fake-Siegel) dürfen ökologische Vorzüge eines Produkts künftig nur noch beworben werden, wenn diese eindeutig belegbar sind. Aber wie kann mit Green Claims sicher geworben werden und welche Rechte und Verantwortlichkeiten haben dabei...Den vollständigen Artikel lesen ...