Weinflaschen sind von den für Obst und Gemüse geltenden Verpackungsvorschriften ausgenommen, wobei der Grenzwert jetzt auf 1 kg festgelegt ist, wodurch die Gefahr besteht, dass abgepackter Salat, Körbe mit Erdbeeren, Packungen mit Kirschtomaten und Orangen in Netzen, deren Gewicht unter dem Grenzwert liegt, aus den Supermarktregalen verschwinden. Bildquelle: Shutterstock.com...Den vollständigen Artikel lesen ...