Der novellierten Bayerischen Bauordnung zufolge reichen anstelle der bisher an der Grundstücksgrenze vorgeschriebenen Brandwände künftig Trennwände aus. Da bei diesen die Abstandsvorschriften für Dachaufbauten nicht greifen, können mehr Quadratmeter für Photovoltaik-Dachanlagen genutzt werden.Der Bayerische Landtag hat die Bauordnung des Freistaates in einem wichtigen Punkt geändert. Demnach werden künftig bei Gebäuden der Gebäudeklasse 2, wozu viele Doppel- und Reihenhäuser mit bis zu 400 Quadratmeter Brutto-Grundfläche gehören, als Gebäudeabschluss "Trennwände" verlangt - und nicht mehr wie ...Den vollständigen Artikel lesen ...