Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent an.
Bern - Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent an. Dies hat er am Mittwoch beschlossen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss. Entscheidend für seine Höhe ist die...Den vollständigen Artikel lesen ...
Bern - Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent an. Dies hat er am Mittwoch beschlossen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss. Entscheidend für seine Höhe ist die...Den vollständigen Artikel lesen ...