Erstmals hat der Bundesrat zudem ein Ziel für die Arbeitsmarktintegration definiert.
Bern - Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist nicht absehbar. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, dass der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine nicht vor dem 4. März 2025 aufgehoben wird. Erstmals hat er zudem ein Ziel für die Arbeitsmarktintegration definiert: Bis Ende 2024 sollen 40 Prozent der erwerbsfähigen Personen mit Status S einer Arbeit nachgehen.Den vollständigen Artikel lesen ...
Bern - Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist nicht absehbar. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, dass der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine nicht vor dem 4. März 2025 aufgehoben wird. Erstmals hat er zudem ein Ziel für die Arbeitsmarktintegration definiert: Bis Ende 2024 sollen 40 Prozent der erwerbsfähigen Personen mit Status S einer Arbeit nachgehen.Den vollständigen Artikel lesen ...