Eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaik-Anlage bei gewerblichen Neubauten und großen Parkplätzen besteht bereits seit diesem Jahr. Nun ist das Landessolargesetz novelliert worden und die Vorschriften werden damit ausgeweitet.Seit Jahresbeginn gibt es in Rheinland-Pfalz eine Photovoltaik-Pflicht für gewerbliche Neubauten mit mehr als 100 Quadratmetern und neue Überdachungen von gewerbezugehörigen Parkplätzen mit mindestens 50 Stellplätzen. Diese ist im Landessolargesetz von 2021 festgeschrieben, das in dieser Woche novelliert wurde. Im Mainzer Landtag stimmten die Regierungsfraktionen ...Den vollständigen Artikel lesen ...