Die Projekte sollen in einem transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahrens ausgewählt werden, bei dem die Bieter um den niedrigsten Fördertarif konkurrieren, der für die Realisierung eines einzelnen Projekts erforderlich ist. Um in den Genuss der Regelung zu kommen, müssen die erfolgreichen Bieter ihre Photovoltaik-Anlagen vor dem 30. Juni 2026 in Betrieb nehmen.von pv magazine Italien Die Europäische Kommission hat die italienische Regelung in Höhe von 1,7 Milliarden Euro beihilferechtlich genehmigt. Sie soll zum Teil bis zum 31. Dezember 2024 über die Fazilität für Konjunkturbelebung ...Den vollständigen Artikel lesen ...