Die Bundesregierung wollte ein Sondervermögen, das zur Bewältigung der Coronakrise eingesetzt wurde, für den Klimaschutz umwidmen. Dem erteilte das Karlsruher Gericht jetzt eine Absage. Jetzt muss die Bundesregierung Klimaschutz durch den regulären Haushalt im Rahmen der Schuldenbremse finanzieren und kann nicht auf Sondervermögen zurückgreifen.Die Bundesregierung hat 60 Milliarden weniger für den Klimaschutz zur Verfügung. Das ist das Ergebnis eines Bundesverfassungsgerichtsurteils, vom Mittwoch, den 15. November. Die Karlsruher Richter erklärten das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig. ...Den vollständigen Artikel lesen ...