Die degressive Tarifgestaltung verstosse gegen das Rechtsgleichheitsgebot, weil kleine Unternehmen benachteiligt würden, urteilen die St. Galler Richter.
St. Gallen - Die Radio- und Fernsehgebühren für Unternehmen sind laut Bundesverwaltungsgericht verfassungswidrig. Die degressive Tarifgestaltung verstosse gegen das Rechtsgleichheitsgebot, weil kleine Unternehmen benachteiligt würden, urteilen die St. Galler Richter. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Verhältnismässigkeit bleibt der aktuelle Tarif jedoch bis zur nächsten Verordnungsänderung...Den vollständigen Artikel lesen ...
St. Gallen - Die Radio- und Fernsehgebühren für Unternehmen sind laut Bundesverwaltungsgericht verfassungswidrig. Die degressive Tarifgestaltung verstosse gegen das Rechtsgleichheitsgebot, weil kleine Unternehmen benachteiligt würden, urteilen die St. Galler Richter. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Verhältnismässigkeit bleibt der aktuelle Tarif jedoch bis zur nächsten Verordnungsänderung...Den vollständigen Artikel lesen ...