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Prof. Dr. Jan Viebig (Oddo BHF): Zeit für eine Rückkehr zu einer disziplinierten Ausgabenpolitik

17.11.2023 -

Am Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil der Bundesregierung klare Grenzen in ihrer Schuldenpolitik gesetzt. Sie darf nun doch nicht Mittel von 60 Milliarden Euro, die für den Kampf gegen Corona vorgesehen waren, für den Klimaschutz einsetzen und dem Klima- und Transformationsfonds zuführen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist das Zweite Nachtragshaushaltgesetz 2021 nicht mit unserer Verfassung vereinbar. Die Verfassungsrichter beriefen sich darauf, dass die Wirksamkeit der Schuldenbremse nicht behindert werden dürfe. Diese ist im Grundgesetz in Artikel 109 und 115 verankert und hat somit Verfassungsrang.

Vereinfacht ausgedrückt ist darin festgelegt, dass die Bundesregierung nicht mehr ausgeben darf als sie über Steuern einnimmt. Die Einnahmen aus Krediten dürfen 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten zuzüglich einer "Konjunkturkomponente". Unsere Verfassung setzt der Kreditaufnahme damit enge Grenzen. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde die Schuldenbremse 2020 ausgesetzt - das war angesichts der ungewöhnlichen Umstände gerechtfertigt, sollte aber die Ausnahme bleiben.

Das vornehmste Vorrecht des Parlaments besteht darin, jährlich über die Staatsfinanzen entscheiden zu dürfen. Durch die vielen Nebenhaushalte werden die Rechte des Bundestags ausgehöhlt. In den vergangenen Jahren sind diese ausgeufert: 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr, 200 Milliarden Euro für den Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds, 212 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds. Der Anstieg der öffentlichen Verschuldung in Deutschland ist in den letzten Jahren vor allem auf die Nebenhaushalte des Bundes zurückzuführen, die die Bundesregierung gerne "Sondervermögen" nennt, obwohl es sich eher um "Sonderschulden" handelt. Die Bürger dieses Landes können sich nicht mehr auf den Grundsatz der Haushaltsklarheit und -wahrheit verlassen, wenn die Regierung beständig Schulden am regulären, jährlich aufzustellenden Haushalt vorbei macht.

(...)

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel.

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