Steuertipp: Neue Photovoltaik-Anlagen werden seit Anfang 2023 mit null Prozent Umsatzsteuer verkauft. Betreiber dieser Anlagen kommen in den Genuss des Steuervorteils, den frühere Käufer nur mit komplizierter Bürokratie erreichen konnten und dann für den privaten Eigenverbrauch Umsatzsteuer zahlen mussten. Doch auch für Bestandsanlagen eröffnet die Finanzverwaltung eine Befreiungsmöglichkeit.Photovoltaik-Anlagen, die Strom ins Netz einspeisen oder anderweitig an Dritte liefern, werden steuerrechtlich als Gewerbebetrieb betrachtet. Deshalb ist auch bei Anlagen von Privatleuten zu prüfen, welche ...Den vollständigen Artikel lesen ...