Am Freitag beriet der Bundesrat über die 17. Bundesimmissionschutzverordnung. Unter anderem bei den Stickoxid-Grenzwerten für Altholzkraftwerke hatte das Ländergremium noch Änderungen anzumelden. In der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (17. BImschV) geht es um die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen. Sie ist somit für diejenigen Biomasse-Heizwerke und Heizkraftwerke relevant, die mit Altholz betrieben werden. Die von der Bundesregierung vorgesehene Novelle verschärft verschiedene Abgasgrenzwerte ...Den vollständigen Artikel lesen ...