Die Bundesnetzagentur hat in zwei Festlegungen die Regelungen veröffentlicht, wie steuerbare Lasten - darunter Wärmepumpen und Wallboxen - künftig von Netzbetreibern im Sinne der Netzstabilität geregelt werden dürfen. Die Betreiber sollen im Gegenzug Nachlässe bei den Netzentgelten erhalten.Es ist immer wieder dieses gern genutzte Bild der Zahnärzte-Allee in Stuttgart, wo jeder einen Tesla besitzt und die Elektroautos alle zur gleichen Zeit geladen werden. Wahrscheinlich wurden in den Haushalten mittlerweile noch die alte Gastherme durch eine Wärmepumpe getauscht. Jenseits dieses plastischen Szenarios ...Den vollständigen Artikel lesen ...