Betreiber von Wind- und Solarparks sollen Kommunen finanziell beteiligen. Einen Teil des Geldes erhalten sie zurück. Eine Software soll diesen Prozess erleichtern. Laut dem § 6 EEG dürfen die Betreiber von Wind- und PV-Parks Gemeinden nicht nur beteiligen, sondern "sollen" es sogar. Die mögliche Beteiligung pro kWh ist dabei festgelegt. Die ausgezahlten Beträge erhalten Anlagenbetreiber zum Teil vom Netzbetreiber zurück. Doch sowohl die Auszahlung an die Kommunen als auch die Rückerstattung bedeute ...Den vollständigen Artikel lesen ...