Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Bundesregierung gesetzeskonforme Klimaschutz-Sofortprogramme in den Sektoren Gebäude und Verkehr vorlegen muss. Das beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 erfüllt die Anforderungen des Klimaschutzgesetzes nicht. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in zwei Verfahren den Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des BUND stattgegeben. Das aktuelle Klima-Urteil der Verwaltungsrichter:innen verlangt von der Bundesregierung, ...Den vollständigen Artikel lesen ...