Am 23. November wurde das Vierte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet. In diesem wird die Einrichtung eines zentralen Vergiftungsregisters am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) festgelegt. In dem Register sollen die Daten aller deutschen Giftinformationszentren und des BfR zusammengeführt und ausgewertet werden. Bildquelle:...Den vollständigen Artikel lesen ...