Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine weitere Verwaltungsanweisung zur Anwendung des Nullsteuersatzes beim Verkauf von Photovoltaik-Anlagen veröffentlicht. In dem BMF-Schreiben werden häufige Einzelfragen aus der Praxis beantwortet.In einem Punkt ändert die Finanzverwaltung ihre Meinung sogar gegenüber dem Ende Februar 2023 veröffentlichten BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer beim Kauf und der Installation von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern. Dort schrieb das BMF noch, dass die Erneuerung des Zählerschranks mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent abzurechnen sei, ...Den vollständigen Artikel lesen ...